3 Jan
Jeder, der schon einmal bei Rot über die Kreuzung gefahren ist oder mit dem Handy am Steuer telefoniert hat, der wird sie kennen – die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Bei derartig schwerwiegenden Missachtungen erhält der Verkehrssünder Punkte in Flensburg. Hat der Fahrer 14 Punkte erreicht, wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei 18 Punkten ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Bereits 8,4 Millionen von den insgesamt rund 50 Millionen Autofahrern in Deutschland erhielten einen Eintrag im „Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes“. Schon am 2. Januar 1958 nahmen die Beamten erste Verkehrssünder in die Kartei auf. Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters war und ist es bis heute die Unfallzahlen im Straßenverkehr in Deutschland zu minimieren. In den Fünfziger Jahren kamen etwa 12.000 Menschen jährlich durch Verkehrsunfälle ums Leben, fast dreimal mehr als 20 Jahre zuvor. Neu war die Idee nicht, denn schon 1910 wurde in Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet.
Bisher registrierten die Beamten ausschließlich die Namen derjenigen, die schwere Verkehrsstraftaten begangen haben bzw. ihren Führerschein abgeben mussten. Mit der Einführung des komplexen Punktesystems im Jahr 1974 änderte sich das Vorgehen schlagartig und die erzielte Wirkung schien man erreicht zu haben: Im Jahr 2006 sank die Zahl der Verkehrsopfer auf rund 5.000 bei nun mehr als 55 Millionen zugelassenen Fahrzeugen. Nicht nur die viel höhere Sicherheit der Autos, sondern auch die Arbeit des Zentralverkehrsregisters habe dazu beigetragen, hob der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Ekhard Zinke, hervor.
Statistiken belegen, dass in 80 Prozent der Fälle die Verkehrsmissachtungen von Männern begangen werden. Während sich die Männer mehr als doppelt so häufig unter Alkoholeinfluss am Steuer ertappen lassen, verletzten die Frauen wesentlich öfter die Vorfahrtsregeln. Tritt ein Verkehrssünder in den folgenden 2 bzw. 5 Jahren nicht negativ in Erscheinung, so verfallen die eingetragenen Punkte. Allein die Punkte für Vergehen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol müssen mindestens 10 Jahre lang gespeichert werden. Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar, sowie einer verkehrspsychologischen Beratung ist es möglich bis zu vier Punkte streichen zu lassen. Um eine Übersicht des eigenen Strafregisters zu gewährleisten, ermöglicht es das KBA den aktuellen Punktestand kostenlos zu beantragen.
Foto: Marco Barnebeck
Quellenhinweis: NDR.de
Ein Kommentar for "50 Jahre Verkehrssünderkartei"
Mit welchem Srafmandat muss gerechnet werden, wenn die Geschwindigkeit innerhalb des Ortes 25km überschreitet?
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