18 Dez
Jeder, der den Namen „Microsoft“ hört, denkt sofort an den Redmonder Softwaregiganten Microsoft, jedoch nicht in Portugal. Dort ist dieser unter dem Namen „MSFT“ bekannt, denn schon im Jahr 1981 ließ sich ein portugiesischer Elektrohändler den Namen schützen, das Softwareunternehmen hingegen erst im Jahre 1990.
Dem jahrelangen Rechtsstreit möchte Ricardo Carvalho, Geschäftsführer von Microsoft Informática, nicht mehr ausgesetzt sein und entschied sich den Firmennamen „Microsoft Informática, Lda“ morgen, den 19.12.2007, bei Ebay zu versteigern: „Zuletzt hieß es bei MSFT, sie wären an unserem Markennamen interessiert, hätten aber noch weiteren Verhandlungsbedarf“. Der Startpreis für das Schutzrecht auf den Namen Microsoft soll bei einer Millionen Dollar liegen.
„Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrmals Verhandlungen geführt und wollen jetzt nicht mehr auf die Amerikaner warten“, berichtet Carvalho. Zur geplanten Versteigerung wollte sich Microsoft Portugal bzw. MSFT bislang nicht äußern, die Chancen, dass der Redmonder Softwaregigant den Zuschlag für den Firmennamen erhält, dürften allerdings sehr hoch stehen.
Foto: Daniel F. Pigatto
Quellenhinweis: CRN.de
15 Dez
Eine Entscheidung des Verwaltungsrichters im US-Staat Vermont lautete: Der Angeklagte muss das Passwort für seine Festplatte mit den verschlüsselten Daten nicht offenlegen. Der Kanadier Sebastien Boucher lebt in den USA und wurde zwischen Kanada und Vermont von der Grenzpolizei festgenommen. Grund dafür war ein Laptop auf dem Rücksitz, auf dem zahlreiche pornografische Videos, unter anderem auch Kinderpornografie, gefunden wurden. Boucher gab bei der Polizei an, er würde die pornografischen Inhalte bei Newsgroups heruntergeladen haben und würde Kinderpornos immer direkt löschen. Die Grenzpolizisten nahmen Sebastien B. mit auf das Revier und beschlagnahmten den Laptop.
Bei dem Versuch eines Forensikers die verdächtigen Daten abzusichern, scheiterte dieser kläglich, denn die entsprechende Partition ist mit PGP verschlüsselt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Angeklagten dazu aufforderte sein Kennwort preiszugeben, erhob die Verteidigung Einspruch – nun entschied das Gericht.
Während sich die Staatsanwaltschaft auf die Pflicht beruft, beispielsweise Safe-Schlüssel abzugeben und demnach auch Kennwörter, lehnte Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier den Antrag ab, denn das PGP-Kennwort gehöre zum geistigen Eigentum des Angeklagten und das Aussageverweigerungsrecht würde hier zur Geltung kommen. So musste der Verdächtige seine Kennwörter nicht vor Gericht darlegen.
Bislang ist noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Verwaltungsrichters in Frage stellen wird. Sollte es hierzu kommen, so hätte dies tiefgreifende Folgen und im US-Recht würde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen werden.
Foto: Schemmi
Quellenhinweis: Heise.de