Hartz-IV Kein Schutz vor ObdachlosigkeitEin Bericht in den Tagesthemen zeigte, dass gerade jungen Leuten kaum Zukunftschancen geboten werden, denn schon an den Hartz-IV-Leistungen mangelt es häufig. Zahlt das Amt kein Hartz-IV, so bleibt vielen nur die Obdachlosigkeit.

Die Obdachlosigkeitsrate der jungen Mitmenschen ist in letzter Zeit besonders stark angestiegen. „Platte machen“ nennen es die Jugendlichen. „Das merken wir in Hamburg, es ist aber auch klar, dass es bundesweit eine solche Entwicklung gibt“, meinte auch Regina Barthel, zuständig für Entwicklung, Planung und soziale Arbeit bei der öffentlichen Anstalt „fördern und wohnen“. Zu der betroffenen Gruppe zählt Barthel besonders die Jungerwachsenden von 20 bis 25 Jahren. Grund dafür ist die Verschärfung des Hartz-IV-Gesetzes für Unter-25-Jährige vor 1,5 Jahren.

Das Pik As in Hamburg bietet Obdachlosen eine vorläufige Notunterkunft, damit diese nicht auf der Straße übernachten müssen. „Kinderzimmer“ nennen sie die Unterkünfte für die Jugendlichen, die sich hier ihr Schicksal mit anderen Betroffenen teilen. Den Teufelskreis erkannte ein junger Mann: „Wenn man keine Arbeit hat, krieg man keine Wohnung und wenn man keine Wohnung hat, kriegt man keine Arbeit.“ Schon eineinhalb Jahre bekomme er keine Leistungen vom Staat erteilt, denn er könne ja bis zum Alter von 25 Jahren zu seinen Eltern ziehen, so verlangt es das Amt. Unbeachtet bleibt, dass viele Jugendliche aus zerrütteten Verhältnissen stammen und ein andauernder Aufenthalt bei den Eltern nicht möglich ist. Barthel spricht hierbei auch von „verdeckter Obdachlosigkeit“.

Die Obdachlosenzeitung erfuhr dieses Jahr einen großen Andrang. Etwa dreimal so viele junge Verkäufer versuchen hier ihren Unterhalt zu verdienen, um sich über Wasser halten zu können. Es kommt zunehmend vor, dass Leistungen der jungen Leute gestrichen werden, denn „bei Jugendlichen bzw. Jungerwachsenden in der Altersgruppe von 18 bis 25 laufen viel schneller die Sanktionen an als bei den normalen Langzeitarbeitlosen“, meint auch Stephan Karrenbauer, Mitarbeiter der „Hinz&Kunzt“-Obdachlosenzeitung. Durch einen Fehltritt der Hartz-IV-Empfänger könne der Sachbearbeiter bereits die Leistungen vollständig streichen.

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