Passwörter mit SchweigerechtenEine Entscheidung des Verwaltungsrichters im US-Staat Vermont lautete: Der Angeklagte muss das Passwort für seine Festplatte mit den verschlüsselten Daten nicht offenlegen. Der Kanadier Sebastien Boucher lebt in den USA und wurde zwischen Kanada und Vermont von der Grenzpolizei festgenommen. Grund dafür war ein Laptop auf dem Rücksitz, auf dem zahlreiche pornografische Videos, unter anderem auch Kinderpornografie, gefunden wurden. Boucher gab bei der Polizei an, er würde die pornografischen Inhalte bei Newsgroups heruntergeladen haben und würde Kinderpornos immer direkt löschen. Die Grenzpolizisten nahmen Sebastien B. mit auf das Revier und beschlagnahmten den Laptop.

Bei dem Versuch eines Forensikers die verdächtigen Daten abzusichern, scheiterte dieser kläglich, denn die entsprechende Partition ist mit PGP verschlüsselt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Angeklagten dazu aufforderte sein Kennwort preiszugeben, erhob die Verteidigung Einspruch – nun entschied das Gericht.

Während sich die Staatsanwaltschaft auf die Pflicht beruft, beispielsweise Safe-Schlüssel abzugeben und demnach auch Kennwörter, lehnte Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier den Antrag ab, denn das PGP-Kennwort gehöre zum geistigen Eigentum des Angeklagten und das Aussageverweigerungsrecht würde hier zur Geltung kommen. So musste der Verdächtige seine Kennwörter nicht vor Gericht darlegen.

Bislang ist noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Verwaltungsrichters in Frage stellen wird. Sollte es hierzu kommen, so hätte dies tiefgreifende Folgen und im US-Recht würde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen werden.

Foto: Schemmi
Quellenhinweis: Heise.de