17 Dez
Mit einer Mehrheit von 466 Abgeordneten stimmte das Parlament bei einer namentlichen Abstimmung der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Briefdienstleistungsgewerbe für den 1. Januar zu. Nur 70 Bundestagsabgeordnete stimmten gegen den Mindestlohn, 16 enthielten sich. Mit Ausnahme der FDP haben sich bereits im Vorfeld alle Parteien für die kommende Gesetzeserweiterung ausgesprochen. Zu Beginn des nächsten Jahres soll der Mindestlohn für Zusteller im Osten 9,00 und im Westen 9,80 Euro betragen, für die Angestellten, die für das Sortieren der Briefe zuständig sind, beträgt der Mindestlohn im Osten 8,00 und im Westen 8,40 Euro. Die Entscheidung vom Bundestag ist rechtskräftig, sobald der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.
Laut den Aussagen des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD) gilt der zwischen der Deutschen Post und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelte Mindestlohn auf der Gesetzesgrundlage als allgemeinverbindlich. Neben der Baubranche und den Gebäudereinigern würde die Brief- und Zustellungsbranche ab dem 1. Januar die dritte mit einer Mindestlohn-Regelung sein. Weiterhin hat die Koalition beschlossen, dass bis Ende März weitere Branchen eine Aufnahme in das Entsendegesetzes beantragen können.
Die 35 Unternehmen des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste beantragten einen eigenen Mindestlohn, der für Zusteller im Osten 6,50 Euro und im Westen 7,50 Euro pro Stunde betragen solle. Der Verband rechtfertigt den eigenen Mindestlohn mit dem Argument, dass die angebotenen Dienstleistungen von Unternehmen wie PIN und TNT nicht mit denen der Deutschen Post zu vergleichen wären.
Besonders die privaten Konkurrenten der Post sprachen sich in letzter Zeit sehr deutlich gegen den Mindestlohn aus. Dabei bezogen sich die Geschäftsführer auf die Daten der Bundesnetzagentur, welche besagen, dass das durchschnittliche Lohnniveau bereits über dem branchenübergreifenden Mindestlohn von 7,50 Euro steht. Rund 8 Euro soll der durchschnittliche Stundenlohn für Zusteller bereits betragen, sei jedoch regional sehr unterschiedlich. Die veröffentlichten Zahlen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sprechen eine andere Sprache. Laut ver.di beträgt der Stundenlohn bei der Tochtergesellschaft PIN nur 5,86 Euro, bei Jurex 5,17 Euro und bei der Deutschen Post hingegen 10,54 Euro. Durchschnittlich ergibt dies eine Lohndifferenz von 800 Euro im Monat gegenüber der Deutschen Post. Hinzu kommt, dass bei den privaten Unternehmen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld vollständig ausbleibt.
Foto: Claudia Hautumm
Quellenhinweis: ARD.de
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