Grundgesetz soll Kinderrechte sichern

Grundgesetz soll Kinderrechte sichernDer grausame Hungertod von Lea-Sophie aus der Stadt Schwerin hat nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Politiker und Institutionen aktiv werden lassen. Ein „Recht auf Förderung der Entwicklung von Kindern“ könne laut der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „eine gute Basis für eine nachhaltige Kinderpolitik und für einen besseren Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung sein“. Die Politiker aller Parteien haben sich demnach klar für eine Einbindung der Kinderrechte ausgesprochen. Anknüpfend an von der Leyen halten diese die liebevolle Zuwendung für einen essenziellen Faktor bei der Kindesentwicklung.

Die Übernahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz solle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, gab Hubertus Heil, Generalsekretär der SPD, bekannt. „Kinder sind eigenständige Personen mit eigenen Rechten. Wo Kinderrechte verletzt werden, müssen Staat und Gesellschaft eingreifen“, begründete Heil.

Nicht nur Schwarz-Rot, sondern auch die Opposition mit Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte den Ausbau der Kinderrechte im Grundgesetz, denn „der Staat und die ganze Gesellschaft sind verantwortlich für ihr Wohl und ihren Schutz“. Dem stimmte auch Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, zu. „Wir müssen zeigen, dass das Kindeswohl für uns an erster Stelle steht. Und was gebe es da Schöneres, als mit einer überwältigenden Mehrheit im Bundestag für die Kinderrechte zu stimmen?“, fügte die Vorsitzende der Kinderkommission im Bundestag, Miriam Gruß, an.

Foto: Moritz Rösel
Quellenhinweis: ARD.de

  • 1 Kommentar
  • Abgelegt in: Politik
  • Vorratsspeicherung boxt sich durch

    VorratsspeicherungDie Gelassenheit der großen Koalition in Bezug auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und E-Mail-Verkehr scheint nicht unbegründet gewesen zu sein. Trotz heftiger Kritiken seitens der Grünen, der FDP und der Linkspartei wurde das Gesetz mit 366 von insgesamt 524 Stimmen der Abgeordneten für rechtskräftig erklärt. Zukünftig soll die Vorratsspeicherung von sechs Monaten zur verbesserten Strafverfolgung dienen, sofern Telekommunikation dabei eine wesentliche Rolle spielt.

    „Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Das neue Gesetz verstößt laut der Kritiker gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete den Tag der Entscheidung als „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“. Auch Peter Schaar, Datenschutz-Bundesbeauftragter, äußerte schwere Bedenken. Eine totale, generelle Speicherung war vom Bundesverfassungsgerecht nicht zugelassen worden, sondern nur eine Überwachung bei konkretem Verdacht. Der aktuelle Gesetzesentwurf wird wohlmöglich erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen.

    Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ und die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen eine Vorratsspeicherung strikt ab. „Mit diesem Überwachungsgesetzt begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“, prangerte der Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe an. Ähnlich wie ein Gespräch zwischen Arzt und Patient sollte ebenso bei Telefongesprächen, sowie dem E-Mail-Verkehr ein „absoluter Schutz“ gewährleitstet werden. Besonders wurde vom „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ kritisiert, dass das Gutachten zur Speicherung von Verbindungsdaten im Auftrag des Bundesjustizministeriums nicht vollständig veröffentlicht wurde. Lediglich die Zusammenfassung wurde dem Rechtsausschuss vorgelegt worden. Eine konkrete Beurteilung sei daher nicht möglich gewesen. Das Max-Planck-Institut für Strafrechtler stellte fest, dass der aktuelle Speicherumfang für Ermittlungen in 98 Prozent der Fälle mit ausreichend sind.

    Vizefraktionschefin Petra Pau (Die Linke.PDS) kündigte zusammen mit 7000 Bürgern eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung an, gefolgt von einer Gruppe FDP-Bundesabgeordneter, die ebenfalls in Karlsruhe protestieren werden. Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ ruft zu Internet-Protesten auf. Homepagebetreiber sollen mithilfe von Bannern ihren Protest gegen das Gesetz öffentlich kundtun. Es ist an der Zeit, dass das Volk selbst bestimmt, wie viel es von ihrer Privatsphäre preisgeben wird.

    Foto: Tobias Bräuning
    Quellenhinweis: ARD.de

  • 0 Kommentare
  • Abgelegt in: Politik
  • Der Weg zum Überwachungsstaat?

    Überwachungsstaat?Die Grünen stellten schon im Vorfeld des Bundesparteitages der Oppositionspartei Ende November einen Antrag, welcher sich deutlich gegen die Speicherung von Telefon -und Interndaten richtet. “Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen”, heißt es hierbei. Den Terrorismus zu bekämpfen bedeutet im gleichen Zuge Freiheitsrechte zu schützen. Laut Aussage der Grünen ist eine Vorratsspeicherung ein Verstoß gegen die Freiheitsrechte und dürfte nicht geduldet werden.

    Besonders Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht im Zentrum der Kritik. Zur Konfliktlösung muss die Zivilbevölkerung mit einbezogen werden und im Dialog mit den Kulturen vermitteln. Eine zunehmende Überwachung würde dazu führen, dass „alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird“. Zudem werden die geplanten „Forschungen“ von den Grünen als „unbemerkten Einbruch in den Computer“ bezeichnet. Schäubles Entwurf begründen die Grünen mit der Aussage, dass er sich “in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit” übe und glaubt Befugnisse für bundesweite Online-Durchsuchungen und Schleierfahndungen zu besitzen. Auch die Miteinbeziehung der Bundeswehr wird als unnötig angesehen. Ein deutsches FBI würde weitgreifende Veränderungen in der Sicherheitspolitik Deutschlands mit sich bringen.

    Am 14. November in Berlin ist bereits die „lange Nacht der Bürgerrechte“ geplant, um „Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand zu leisten“.

    Der Beschluss der großen Koalition der Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten führt laut den Grünen zu einer „Totalüberwachung“ und degradiert alle Bürger zu potentiellen Straftätern. Gespeichert werden Telefonate und e-Mails, sowie die Standorte und der Zeitpunkt der Kommunikation. Selbst mithilfe einer Vorratsspeicherung sehen Kritiker jedoch keinerlei Möglichkeiten Terrorismus und seine Folgen zu verhindern. Stattdessen kommen hohe Kosten auf Deutschland für die Umsetzung des geplanten Entwurfes zu. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sprach daher über einen „gefährlichen Richtungswechsel“. Der Datenschutz darf im Internet nicht stärker eingeschränkt werden als bei bekannten Kommunikationsmitteln wie Brief und Telefon. Terrorismus muss verhindert werden, darf jedoch nicht zum Problem der gesamten Bevölkerung werden.

    Foto: Fionn Große
    Quellenhinweis: Heise.de

  • 0 Kommentare
  • Abgelegt in: Politik