Roter Teppich für Computerspiele

Roter Teppich für ComputerspieleDer von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) geplanten Vergabe eines „Deutschen Computerspielpreises“ für „kulturell wertvolle Computerspiele“ in verschiedenen Kategorien stimmte der Deutsche Kulturrat zu. Spiele mit künstlerischem Anspruch, die gleichzeitig als kulturell und pädagogisch wertvoll gelten, solle somit ein „Roter Teppich“ ausgelegt werden, so der Spitzenverband der Bundeskulturverbände.

Gelten Computerspiele erst als künstlerischer Bereich, wäre es möglich Auszeichnungen zu vergeben und den Spielen hinreichende Förderprogramme aufzulegen. Geschäftsführer Olaf Zimmermann verspricht sich von dem Vorhaben mehr kulturelle Vielfalt in der Computerspielszene. Nach aktuellen Informationen sollen bei der jährlichen Preisvergabe insgesamt bis zu 300.000 Euro vergeben werden.

Die „Computerspiele zum Kulturgut zu erheben“, konnte der Deutsche Musikrat anfänglich nicht gutheißen, denn es sei nur „eine neue Erscheinungsform kultureller Selbstäußerung per ordre de mufti zum Kulturgut zu erklären“, meinte Christian Höppner, Generalsekretär des Musikrates. Die Aufmerksamkeit neben den 6 Prozent Computerspielen mit gewaltverherrlichenden Inhalten zukünftig auf pädagogisch wertvolle Videospiele zu lenken, sei positiv zu werten, jedoch zu früh, glaubt Höppner. Er hält es nicht für angemessen diese Spiele durch Steuermittel zu finanzieren, während „noch immer vielen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu einer qualitätsgesicherten und kontinuierlichen musikalischen Bildung verwehrt wird.“

Foto: Jörn Peper
Quellenhinweis: Heise.de

Tradition statt Online-Durchsuchungen

Tradition statt Online-DurchsuchungenNachdem das Gesetz für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen wurde, verlangt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mehr. Online-Durchsuchungen sollen ebenfalls dazu dienen terroristische Anschläge zu verhindern und eine bessere Aufklärung von Kriminalfällen möglich zu machen.

Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum entgegnete dem Gesetzesvorschlag einer legalen Online-Durchsuchung mit starken Zweifeln und erklärte, dass dieser kein „Wundermittel“ sei. „Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere“, verkündete Griesbaum auf dem Triberger Symposium zum Thema „Terrorismusbekämpfung gestern und heute“. Dabei bringt Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, an, dass die Wirksamkeit einer Online-Durchsuchung vor einer Umsetzung geklärt sein müsste und verweist auf Fall der Terrorverdächtigen im Sauerland. Die Verdächtigten wechselten regelmäßig ihre genutzten Laptops und ihre Standorte. In diesem Fall wäre ein Ausspähen der Festplatten nicht möglich gewesen und der Gesetzesvorschlag erweist sich hierbei als nutzlos. „Wir stellen im Moment fest, dass dieses abgeschlossene Arbeiten an einem Computer eher die Ausnahme ist“, stellte Griesbaum heraus und die Maßnahme wäre nur erfolgreich, wenn die Täter ihre Vorhaben auf ein und demselben Computer abspeichern.

Traditionelle Ermittlungsmethoden wie z.B. Hausdurchsuchungen seien dagegen viel effektiver und eine schnellere Auswertung der Bilanzen hält Griesbaum für die bessere Lösung im Kampf gegen den Terrorismus und die Korruption: „Da schlummern wahrscheinlich herrliche Ermittlungsergebnisse“. Zu beachten ist, dass ein effektiver Einsatz derartiger Methoden nur mit der nötigen Ausstattung möglich ist. Daher forderte Rainer Griesbaum dazu auf die Sicherheitsbehörden ausreichend auszustatten.

Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) bemängelte Schäubles Vorschlag die Computer zu überwachen. „In der Hoffnung auf eine Verbesserung der Terrorbekämpfung“ seien seit dem Terroranschlag des 11. September zahlreiche Gesetzesänderungen getätigt worden, jedoch sind nur einige „sinnvoll, viele aber überflüssig“, erklärte Goll. Ebenso gab er in einem Statement bekannt, dass die Vorratsspeicherung, welche er als vermeintliche Wunderwaffe im Kampf gegen den Terror deutete, keine sinnvolle Lösung sei: „Die viel diskutierte Online-Durchsuchung oder die bereits beschlossene Vorratsdatenspeicherung sind Instrumente, die herzlich wenig nutzen, aber viel schaden, weil sie alle friedlichen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Das lehne ich ab!“.

Foto: S. Hofschlaeger
Quellenhinweis: Golem.de

Anschlagplan verunsichert Köln

AmoklaufAm 20.11.2007 sollte an dem Kölner Georg-Büchner-Gymnasium ein Anschlag stattfinden. Dieser konnte glücklicherweise verhindert werden. Die Kölner Polizei nahm umgehend zwei verdächtige Schüler fest. Auf dem Nachhauseweg nahm sich der 17-jährige Schüler das Leben – vermutlich aus Angst vor den kommenden Folgen.

Sein vermeintlicher Mithelfer erwies sich nicht als dieser, sondern wurde am Montagnachmittag, den 19.11.2007, von der Kölner Polizei freigelassen. Dieser gab vor einem Freund mitgeteilt zu haben, dass er den Anschlag nicht unterstützen möchte, was schließlich durch sichergestellte Chat-Protokolle auf seinem Computer eindeutig bewiesen werden konnte. Ein Polizeisprecher sagte ebenfalls aus: „Er hat glaubhaft dargelegt, dass er die Tat doch nicht begehen wollte“. Nun geht jedoch eine Gefahr für ihn selbst aus. Der Achtzehnjährige spielt mit Selbstmordgedanken und begab sich freiwillig in psychiatrische Behandlung.

Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass auch die Kölner Dreikönigsschule im Stadtteil Bilderstöckchen am Jahrestag des Amoklaufs in Emsdetten ebenfalls geschlossen sein wird. Dort fanden Schüler an der Toilettenwand einen Schriftzug „Ich laufe Amok am 20.11.2007“ vor. Die Verunsicherung und Angst durch die Drohung veranlasste 90 Prozent der Schüler zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung beschloss „aus pädagogischen Gründen“ den Unterricht erst am darauffolgenden Tag, den 21.11.2007, fortzusetzen.

Laut des Kölner Polizeisprechers wurde der Schriftzug bereits entfernt. Jetzt gilt es den „Täter“, welcher den Schriftzug an die Toilettenwand geschrieben hat, ausfindig zu machen. Hierzu arbeitet die Polizei in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung.

Foto: Jörg Klemme
Quellenhinweis: WDR.de

Das Internet als Suchtobjekt

Online-SuchtDie Angebote im Internet bzw. im WWW (World Wide Web) steigen von Jahr zu Jahr deutlich an. Eine Vielzahl von Informationen erleichtert heute den Alltag und ein schneller Austausch wird möglich. Auf der anderen Seite stellten Studien und Untersuchungen in den USA und Berlin heraus, dass ungefähr 10 Prozent der Internet-Nutzer bereits süchtig oder schon stark gefährdet seien. Der Psychologe Thomas Hintz vom Mannheimer Zentralinstitut für seelische Gesundheit vertritt eine Theorie hierzu: „Betroffen sind vor allem junge Leute zwischen 14 und 20 Jahren. Es geht dabei zum Beispiel um Spiele, Chats oder das Spielen mit der eigenen Identität in einer virtuellen Welt“. Die Internetsucht ist vor allem ein Jugendproblem, meint Hintz. Immerhin sind ca. 4 Prozent erwachsende Singles.

Den betroffenen mangelt es zu meist an mangelnden sozialen Kontakten und einem fehlenden Selbstwertgefühl. Sogar „Offline kreisen die Gedanken um das Internet“, sagte der Mannheimer Psychologe. Die Onlinesucht trat 1996 als Begriff auf, ist jedoch noch heute stark umstritten und ist daher auch nicht offiziell in Deutschland als Krankheitsbild anerkannt. Möglich wäre es die Internetsucht in den Bereich „Impuls-Kontroll-Störungen“ einzuordnen, ähnlich wie die Spielsucht oder die Kleptomanie.

Eine junge Frau, die von der Internetsucht betroffen ist, beschreibt ihren Tagesablauf folgendermaßen: “Ich leide an Online-Sucht. Meine Familie sind Leute in einer virtuellen Kneipe, geschlafen wird kaum noch. Ich könnte ja im Internet etwas verpassen.” Ansätze von diesen Äußerungen sind auch schon bei Nichtsüchtigen Massenbenutzern des Internets zu finden. Die Nutzerin verbrachte bis zu 40 Stunden wöchentlich im Netz, der „normale“ Internetnutzer hingegen nur 4 bis 10 Stunden pro Woche. Hierbei wird sehr deutlich, dass die Betroffenen im WWW ihr Bedürfnis nach Kommunikation und Bestätigung durch Dritte befriedigen wollen. „Vielen Süchtigen ist ihre Isolation bewusst und sie leiden darunter“, stellte Thomas Hintz fest.

Eine Therapie muss für eine erfolgreiche Behandlung Alternativen zum Internet bieten und Hintergründe über die fehlenden sozialen Bedürfnisse aufdecken. Kontakte, Bestätigung, Erfolge, Sportvereine, sowie die Beteiligung an anderen Initiativen soll Abhilfe schaffen. Dabei werden häufig auch Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient geschlossen, die Online-Zeiten klar regeln sollen. Die Einhaltung dieser Verträge wäre der erste große Schritt zur erfolgreichen Behandlung.

Alle weiteren Informationen zur Onlinesucht sind unter www.online-sucht.de zu finden.

Foto: Harry Hautumm
Quellenhinweis: Heise.de