Passwörter mit Schweigerechten

Passwörter mit SchweigerechtenEine Entscheidung des Verwaltungsrichters im US-Staat Vermont lautete: Der Angeklagte muss das Passwort für seine Festplatte mit den verschlüsselten Daten nicht offenlegen. Der Kanadier Sebastien Boucher lebt in den USA und wurde zwischen Kanada und Vermont von der Grenzpolizei festgenommen. Grund dafür war ein Laptop auf dem Rücksitz, auf dem zahlreiche pornografische Videos, unter anderem auch Kinderpornografie, gefunden wurden. Boucher gab bei der Polizei an, er würde die pornografischen Inhalte bei Newsgroups heruntergeladen haben und würde Kinderpornos immer direkt löschen. Die Grenzpolizisten nahmen Sebastien B. mit auf das Revier und beschlagnahmten den Laptop.

Bei dem Versuch eines Forensikers die verdächtigen Daten abzusichern, scheiterte dieser kläglich, denn die entsprechende Partition ist mit PGP verschlüsselt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Angeklagten dazu aufforderte sein Kennwort preiszugeben, erhob die Verteidigung Einspruch – nun entschied das Gericht.

Während sich die Staatsanwaltschaft auf die Pflicht beruft, beispielsweise Safe-Schlüssel abzugeben und demnach auch Kennwörter, lehnte Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier den Antrag ab, denn das PGP-Kennwort gehöre zum geistigen Eigentum des Angeklagten und das Aussageverweigerungsrecht würde hier zur Geltung kommen. So musste der Verdächtige seine Kennwörter nicht vor Gericht darlegen.

Bislang ist noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Verwaltungsrichters in Frage stellen wird. Sollte es hierzu kommen, so hätte dies tiefgreifende Folgen und im US-Recht würde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen werden.

Foto: Schemmi
Quellenhinweis: Heise.de

Vorratsspeicherung boxt sich durch

VorratsspeicherungDie Gelassenheit der großen Koalition in Bezug auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und E-Mail-Verkehr scheint nicht unbegründet gewesen zu sein. Trotz heftiger Kritiken seitens der Grünen, der FDP und der Linkspartei wurde das Gesetz mit 366 von insgesamt 524 Stimmen der Abgeordneten für rechtskräftig erklärt. Zukünftig soll die Vorratsspeicherung von sechs Monaten zur verbesserten Strafverfolgung dienen, sofern Telekommunikation dabei eine wesentliche Rolle spielt.

„Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Das neue Gesetz verstößt laut der Kritiker gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete den Tag der Entscheidung als „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“. Auch Peter Schaar, Datenschutz-Bundesbeauftragter, äußerte schwere Bedenken. Eine totale, generelle Speicherung war vom Bundesverfassungsgerecht nicht zugelassen worden, sondern nur eine Überwachung bei konkretem Verdacht. Der aktuelle Gesetzesentwurf wird wohlmöglich erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen.

Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ und die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen eine Vorratsspeicherung strikt ab. „Mit diesem Überwachungsgesetzt begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“, prangerte der Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe an. Ähnlich wie ein Gespräch zwischen Arzt und Patient sollte ebenso bei Telefongesprächen, sowie dem E-Mail-Verkehr ein „absoluter Schutz“ gewährleitstet werden. Besonders wurde vom „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ kritisiert, dass das Gutachten zur Speicherung von Verbindungsdaten im Auftrag des Bundesjustizministeriums nicht vollständig veröffentlicht wurde. Lediglich die Zusammenfassung wurde dem Rechtsausschuss vorgelegt worden. Eine konkrete Beurteilung sei daher nicht möglich gewesen. Das Max-Planck-Institut für Strafrechtler stellte fest, dass der aktuelle Speicherumfang für Ermittlungen in 98 Prozent der Fälle mit ausreichend sind.

Vizefraktionschefin Petra Pau (Die Linke.PDS) kündigte zusammen mit 7000 Bürgern eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung an, gefolgt von einer Gruppe FDP-Bundesabgeordneter, die ebenfalls in Karlsruhe protestieren werden. Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ ruft zu Internet-Protesten auf. Homepagebetreiber sollen mithilfe von Bannern ihren Protest gegen das Gesetz öffentlich kundtun. Es ist an der Zeit, dass das Volk selbst bestimmt, wie viel es von ihrer Privatsphäre preisgeben wird.

Foto: Tobias Bräuning
Quellenhinweis: ARD.de

  • 0 Kommentare
  • Abgelegt in: Politik
  • Der Weg zum Überwachungsstaat?

    Überwachungsstaat?Die Grünen stellten schon im Vorfeld des Bundesparteitages der Oppositionspartei Ende November einen Antrag, welcher sich deutlich gegen die Speicherung von Telefon -und Interndaten richtet. “Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen”, heißt es hierbei. Den Terrorismus zu bekämpfen bedeutet im gleichen Zuge Freiheitsrechte zu schützen. Laut Aussage der Grünen ist eine Vorratsspeicherung ein Verstoß gegen die Freiheitsrechte und dürfte nicht geduldet werden.

    Besonders Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht im Zentrum der Kritik. Zur Konfliktlösung muss die Zivilbevölkerung mit einbezogen werden und im Dialog mit den Kulturen vermitteln. Eine zunehmende Überwachung würde dazu führen, dass „alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird“. Zudem werden die geplanten „Forschungen“ von den Grünen als „unbemerkten Einbruch in den Computer“ bezeichnet. Schäubles Entwurf begründen die Grünen mit der Aussage, dass er sich “in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit” übe und glaubt Befugnisse für bundesweite Online-Durchsuchungen und Schleierfahndungen zu besitzen. Auch die Miteinbeziehung der Bundeswehr wird als unnötig angesehen. Ein deutsches FBI würde weitgreifende Veränderungen in der Sicherheitspolitik Deutschlands mit sich bringen.

    Am 14. November in Berlin ist bereits die „lange Nacht der Bürgerrechte“ geplant, um „Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand zu leisten“.

    Der Beschluss der großen Koalition der Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten führt laut den Grünen zu einer „Totalüberwachung“ und degradiert alle Bürger zu potentiellen Straftätern. Gespeichert werden Telefonate und e-Mails, sowie die Standorte und der Zeitpunkt der Kommunikation. Selbst mithilfe einer Vorratsspeicherung sehen Kritiker jedoch keinerlei Möglichkeiten Terrorismus und seine Folgen zu verhindern. Stattdessen kommen hohe Kosten auf Deutschland für die Umsetzung des geplanten Entwurfes zu. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sprach daher über einen „gefährlichen Richtungswechsel“. Der Datenschutz darf im Internet nicht stärker eingeschränkt werden als bei bekannten Kommunikationsmitteln wie Brief und Telefon. Terrorismus muss verhindert werden, darf jedoch nicht zum Problem der gesamten Bevölkerung werden.

    Foto: Fionn Große
    Quellenhinweis: Heise.de

  • 0 Kommentare
  • Abgelegt in: Politik