Online-Durchsuchungen Bayern will nicht wartenAuf das Verfassungsurteil der Karlsruher Richter, welches im Frühjahr dieses Jahres erwartet wird, zu dem kontroversen Thema „Online-Durchsuchungen“ will Bayern nicht länger warten. „Wir warten nicht mehr“, verkündete der Landesinnenminister Joachim Herrmann gegenüber des Magazins „Focus“.

Der Freistaat plant im Alleingang eine Durchsetzung für das Ausspähen von Computern. Noch im Februar soll der Gesetzesentwurf vorgelegt werden, wodurch die bayrischen Behörden einen Einblick in die Festplatten fremder Computer bekommen – „unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin.“

Bayerns angekündigter Alleingang erfuhr bereits heftige Kritiken seitens der FDP-Bundestagsfraktion: „Es zeugt von großer Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“, so FDP-Innenpolitiker Max Stadler. Dennoch sieht es der bayrische Innenminister nicht vor noch länger auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, denn die Gefahr „terroristischer Anschlagsplanungen im Internet“ sei nicht virtuell, „sondern sehr real“, meint Herrmann.

Zustimmung findet Herrmann bei seinem Amtskollegen auf Bundesebene, Wolfgang Schäuble. Vor kurzem verkündete Schäuble eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze, konnte jedoch die SPD als Koalitionspartner nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Er fordert mit seinem Gesetzesentwurf in besonderen Fällen eine Aufhebung des Abhörschutzes für Priester, Rechtsanwälte und Abgeordnete. Der Vorschlag werfe laut Justizministerin Brigitte Zypries „ernste verfassungsrechtliche Fragen auf“ und die Umsetzung sei in der Praxis eher zweifelhaft, so heißt es in einem vom „Tagesspiegel“ veröffentlichten Brief von Zypries an Schäuble. Für die Presseveröffentlichung der neuen Abhörpläne sei die Justizministerin verantwortlich und Schäuble bezeichnet ihr Verhalten als „mutwillige Verletzung vereinbarten Verfahren“ und als „Störung des gedeihlichen Miteinanders.“

Foto: Stefane/Pixelio.de

Vorratsspeicherung boxt sich durch

VorratsspeicherungDie Gelassenheit der großen Koalition in Bezug auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und E-Mail-Verkehr scheint nicht unbegründet gewesen zu sein. Trotz heftiger Kritiken seitens der Grünen, der FDP und der Linkspartei wurde das Gesetz mit 366 von insgesamt 524 Stimmen der Abgeordneten für rechtskräftig erklärt. Zukünftig soll die Vorratsspeicherung von sechs Monaten zur verbesserten Strafverfolgung dienen, sofern Telekommunikation dabei eine wesentliche Rolle spielt.

„Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Das neue Gesetz verstößt laut der Kritiker gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete den Tag der Entscheidung als „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“. Auch Peter Schaar, Datenschutz-Bundesbeauftragter, äußerte schwere Bedenken. Eine totale, generelle Speicherung war vom Bundesverfassungsgerecht nicht zugelassen worden, sondern nur eine Überwachung bei konkretem Verdacht. Der aktuelle Gesetzesentwurf wird wohlmöglich erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen.

Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ und die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen eine Vorratsspeicherung strikt ab. „Mit diesem Überwachungsgesetzt begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“, prangerte der Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe an. Ähnlich wie ein Gespräch zwischen Arzt und Patient sollte ebenso bei Telefongesprächen, sowie dem E-Mail-Verkehr ein „absoluter Schutz“ gewährleitstet werden. Besonders wurde vom „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ kritisiert, dass das Gutachten zur Speicherung von Verbindungsdaten im Auftrag des Bundesjustizministeriums nicht vollständig veröffentlicht wurde. Lediglich die Zusammenfassung wurde dem Rechtsausschuss vorgelegt worden. Eine konkrete Beurteilung sei daher nicht möglich gewesen. Das Max-Planck-Institut für Strafrechtler stellte fest, dass der aktuelle Speicherumfang für Ermittlungen in 98 Prozent der Fälle mit ausreichend sind.

Vizefraktionschefin Petra Pau (Die Linke.PDS) kündigte zusammen mit 7000 Bürgern eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung an, gefolgt von einer Gruppe FDP-Bundesabgeordneter, die ebenfalls in Karlsruhe protestieren werden. Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ ruft zu Internet-Protesten auf. Homepagebetreiber sollen mithilfe von Bannern ihren Protest gegen das Gesetz öffentlich kundtun. Es ist an der Zeit, dass das Volk selbst bestimmt, wie viel es von ihrer Privatsphäre preisgeben wird.

Foto: Tobias Bräuning
Quellenhinweis: ARD.de

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  • Der Weg zum Überwachungsstaat?

    Überwachungsstaat?Die Grünen stellten schon im Vorfeld des Bundesparteitages der Oppositionspartei Ende November einen Antrag, welcher sich deutlich gegen die Speicherung von Telefon -und Interndaten richtet. “Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen”, heißt es hierbei. Den Terrorismus zu bekämpfen bedeutet im gleichen Zuge Freiheitsrechte zu schützen. Laut Aussage der Grünen ist eine Vorratsspeicherung ein Verstoß gegen die Freiheitsrechte und dürfte nicht geduldet werden.

    Besonders Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht im Zentrum der Kritik. Zur Konfliktlösung muss die Zivilbevölkerung mit einbezogen werden und im Dialog mit den Kulturen vermitteln. Eine zunehmende Überwachung würde dazu führen, dass „alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird“. Zudem werden die geplanten „Forschungen“ von den Grünen als „unbemerkten Einbruch in den Computer“ bezeichnet. Schäubles Entwurf begründen die Grünen mit der Aussage, dass er sich “in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit” übe und glaubt Befugnisse für bundesweite Online-Durchsuchungen und Schleierfahndungen zu besitzen. Auch die Miteinbeziehung der Bundeswehr wird als unnötig angesehen. Ein deutsches FBI würde weitgreifende Veränderungen in der Sicherheitspolitik Deutschlands mit sich bringen.

    Am 14. November in Berlin ist bereits die „lange Nacht der Bürgerrechte“ geplant, um „Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand zu leisten“.

    Der Beschluss der großen Koalition der Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten führt laut den Grünen zu einer „Totalüberwachung“ und degradiert alle Bürger zu potentiellen Straftätern. Gespeichert werden Telefonate und e-Mails, sowie die Standorte und der Zeitpunkt der Kommunikation. Selbst mithilfe einer Vorratsspeicherung sehen Kritiker jedoch keinerlei Möglichkeiten Terrorismus und seine Folgen zu verhindern. Stattdessen kommen hohe Kosten auf Deutschland für die Umsetzung des geplanten Entwurfes zu. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sprach daher über einen „gefährlichen Richtungswechsel“. Der Datenschutz darf im Internet nicht stärker eingeschränkt werden als bei bekannten Kommunikationsmitteln wie Brief und Telefon. Terrorismus muss verhindert werden, darf jedoch nicht zum Problem der gesamten Bevölkerung werden.

    Foto: Fionn Große
    Quellenhinweis: Heise.de

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