19 Mrz
Auf das Verfassungsurteil der Karlsruher Richter, welches im Frühjahr dieses Jahres erwartet wird, zu dem kontroversen Thema „Online-Durchsuchungen“ will Bayern nicht länger warten. „Wir warten nicht mehr“, verkündete der Landesinnenminister Joachim Herrmann gegenüber des Magazins „Focus“.
Der Freistaat plant im Alleingang eine Durchsetzung für das Ausspähen von Computern. Noch im Februar soll der Gesetzesentwurf vorgelegt werden, wodurch die bayrischen Behörden einen Einblick in die Festplatten fremder Computer bekommen – „unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin.“
Bayerns angekündigter Alleingang erfuhr bereits heftige Kritiken seitens der FDP-Bundestagsfraktion: „Es zeugt von großer Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“, so FDP-Innenpolitiker Max Stadler. Dennoch sieht es der bayrische Innenminister nicht vor noch länger auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, denn die Gefahr „terroristischer Anschlagsplanungen im Internet“ sei nicht virtuell, „sondern sehr real“, meint Herrmann.
Zustimmung findet Herrmann bei seinem Amtskollegen auf Bundesebene, Wolfgang Schäuble. Vor kurzem verkündete Schäuble eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze, konnte jedoch die SPD als Koalitionspartner nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Er fordert mit seinem Gesetzesentwurf in besonderen Fällen eine Aufhebung des Abhörschutzes für Priester, Rechtsanwälte und Abgeordnete. Der Vorschlag werfe laut Justizministerin Brigitte Zypries „ernste verfassungsrechtliche Fragen auf“ und die Umsetzung sei in der Praxis eher zweifelhaft, so heißt es in einem vom „Tagesspiegel“ veröffentlichten Brief von Zypries an Schäuble. Für die Presseveröffentlichung der neuen Abhörpläne sei die Justizministerin verantwortlich und Schäuble bezeichnet ihr Verhalten als „mutwillige Verletzung vereinbarten Verfahren“ und als „Störung des gedeihlichen Miteinanders.“
Foto: Stefane/Pixelio.de
10 Jan
Laut den Informationen eines Berichtes im NDR stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Online-Verkauf von Messern und Baseballschlägern, die vorhergehend von der Polizei beschlagnahmt wurden, ein. „Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war vollkommen inakzeptabel und spricht sowohl ihrer Rolle als Strafverfolgungsbehörde als auch dem Gedanken des Opferschutzes Hohn“, stellte Justizsenator Carsten Lüdemann heraus. Unter anderem gehörten zwölf Messer „mit Gebrauchsspuren“ zum Angebot der Staatsanwaltschaft. Der Mindestpreis betrug 75 Euro.
Nun forderte die SPD genauere Informationen zu den bisherigen Auktionen. Mit Empörung beurteilte Andreas Dressel, Innenexperte der SPD, die Online-Aktivitäten: „Dass die Staatsanwaltschaft im Internet als Waffenhändler auftritt, ist eine nicht hinnehmbare politische Instinktlosigkeit.“ Schon seit Dezember 2007 gilt an einigen Plätzen in der Hansestadt ein striktes Waffenverbot.
Obwohl es keine rechtlichen Beanstandungen aufgrund der Versteigerungen gebe, sei die symbolische Wirkung sehr negativ, so Rüdiger Bagger, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Ähnliche Auktionen wurden von der Hamburger Staatsanwaltschaft selbst bis auf Weiteres gestoppt. Die Justizbehörde steht der Korrektur dieses Fehlers mit Erleichterung gegenüber. Dennoch forderte die Behörde einen ausführlichen Bericht des Oberstaatsanwaltes an, um ähnliche Auktionen überprüfen zu können.
Auch die Innenbehörde kann bei einer derartigen Leichtfertigkeit nur mit dem Kopf schütteln: „Wir verhängen Waffenverbote und kassieren Messer und auch Baseballschläger ein – und anschließend kann man diese Teile günstig bei der Staatsanwaltschaft erwerben.“ Offizielle Stellungnahmen gab es seitens der Innenbehörde jedoch nicht.
Foto: Harry Hautumm
Quellenhinweis: NDR.de
6 Jan
Nach Jugendministier Armin Laschets (CDU) Ankündigung eines Erziehungscamps in Nordrhein-Westfalen in der Ortschaft Neukirchen-Vluyn kamen viele Fragen über die Planung auf. Kurz darauf stellte sich heraus, dass nicht in Neukirchen-Vluyn, sondern innerhalb von Bedburg-Hau ein Camp errichtet werden soll.
Schon in den nächsten Wochen soll das erste Erziehungscamp im Kreis Kleve hergerichtet und für den Einzug von acht Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren vorbereitet werden, erklärten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und Laschet. Kurz zuvor sprach der Jugendminister noch von einer Einrichtung in Neukirchen-Vluyn für 25 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Laut einer Sprecherin des Jugendministeriums handle es sich hierbei um eine Verwechselung der Ortschaften und der dort geplanten Projekte seitens des Ministers.
Jugendlichen bzw. minderjährigen Straftätern soll in dem Erziehungslager eine Betreuung geboten werden, die ihnen helfen soll sich wieder in die Gesellschaft und das soziale Leben integrieren zu können. Träger der Aktion ist nach aktuellen Informationen die EJF Kaiserswerther Jugendhilfe. Erst in der zweiten Ausbaustufe kommen ältere Straftäter hinzu, so die Ministerien. Weiterhin heißt es: „Solche Erziehungscamps, in denen jugendliche Täter mit strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining wieder einen Weg in die Gesellschaft finden, sollen auch an anderen Orten in Nordrhein-Westfalen entstehen.“ Fest steht bereits, dass die Ministerien die Methoden der Erziehungscamps in den USA ablehnen und diese nicht nach diesem Vorbild leiten werden. Es sei nicht das Ziel die jungen Straftäter in den Lagern zu demütigen.
Die neuen Einrichtungen sind nur ein Teil der geplanten Reform gegen Jugendkriminalität. Bereits heute denken die Ministerien über einen Warnarrest für Jugendliche nach und für Täter im Alter von 18 bis 21 Jahren fordern sie die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts.
Foto: Steffen Hellwig
Quellenhinweis: WDR.de
15 Dez
Eine Entscheidung des Verwaltungsrichters im US-Staat Vermont lautete: Der Angeklagte muss das Passwort für seine Festplatte mit den verschlüsselten Daten nicht offenlegen. Der Kanadier Sebastien Boucher lebt in den USA und wurde zwischen Kanada und Vermont von der Grenzpolizei festgenommen. Grund dafür war ein Laptop auf dem Rücksitz, auf dem zahlreiche pornografische Videos, unter anderem auch Kinderpornografie, gefunden wurden. Boucher gab bei der Polizei an, er würde die pornografischen Inhalte bei Newsgroups heruntergeladen haben und würde Kinderpornos immer direkt löschen. Die Grenzpolizisten nahmen Sebastien B. mit auf das Revier und beschlagnahmten den Laptop.
Bei dem Versuch eines Forensikers die verdächtigen Daten abzusichern, scheiterte dieser kläglich, denn die entsprechende Partition ist mit PGP verschlüsselt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Angeklagten dazu aufforderte sein Kennwort preiszugeben, erhob die Verteidigung Einspruch – nun entschied das Gericht.
Während sich die Staatsanwaltschaft auf die Pflicht beruft, beispielsweise Safe-Schlüssel abzugeben und demnach auch Kennwörter, lehnte Verwaltungsrichter Jerome J. Niedermeier den Antrag ab, denn das PGP-Kennwort gehöre zum geistigen Eigentum des Angeklagten und das Aussageverweigerungsrecht würde hier zur Geltung kommen. So musste der Verdächtige seine Kennwörter nicht vor Gericht darlegen.
Bislang ist noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Verwaltungsrichters in Frage stellen wird. Sollte es hierzu kommen, so hätte dies tiefgreifende Folgen und im US-Recht würde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen werden.
Foto: Schemmi
Quellenhinweis: Heise.de
7 Dez
Nachdem das Gesetz für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen wurde, verlangt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mehr. Online-Durchsuchungen sollen ebenfalls dazu dienen terroristische Anschläge zu verhindern und eine bessere Aufklärung von Kriminalfällen möglich zu machen.
Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum entgegnete dem Gesetzesvorschlag einer legalen Online-Durchsuchung mit starken Zweifeln und erklärte, dass dieser kein „Wundermittel“ sei. „Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere“, verkündete Griesbaum auf dem Triberger Symposium zum Thema „Terrorismusbekämpfung gestern und heute“. Dabei bringt Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, an, dass die Wirksamkeit einer Online-Durchsuchung vor einer Umsetzung geklärt sein müsste und verweist auf Fall der Terrorverdächtigen im Sauerland. Die Verdächtigten wechselten regelmäßig ihre genutzten Laptops und ihre Standorte. In diesem Fall wäre ein Ausspähen der Festplatten nicht möglich gewesen und der Gesetzesvorschlag erweist sich hierbei als nutzlos. „Wir stellen im Moment fest, dass dieses abgeschlossene Arbeiten an einem Computer eher die Ausnahme ist“, stellte Griesbaum heraus und die Maßnahme wäre nur erfolgreich, wenn die Täter ihre Vorhaben auf ein und demselben Computer abspeichern.
Traditionelle Ermittlungsmethoden wie z.B. Hausdurchsuchungen seien dagegen viel effektiver und eine schnellere Auswertung der Bilanzen hält Griesbaum für die bessere Lösung im Kampf gegen den Terrorismus und die Korruption: „Da schlummern wahrscheinlich herrliche Ermittlungsergebnisse“. Zu beachten ist, dass ein effektiver Einsatz derartiger Methoden nur mit der nötigen Ausstattung möglich ist. Daher forderte Rainer Griesbaum dazu auf die Sicherheitsbehörden ausreichend auszustatten.
Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) bemängelte Schäubles Vorschlag die Computer zu überwachen. „In der Hoffnung auf eine Verbesserung der Terrorbekämpfung“ seien seit dem Terroranschlag des 11. September zahlreiche Gesetzesänderungen getätigt worden, jedoch sind nur einige „sinnvoll, viele aber überflüssig“, erklärte Goll. Ebenso gab er in einem Statement bekannt, dass die Vorratsspeicherung, welche er als vermeintliche Wunderwaffe im Kampf gegen den Terror deutete, keine sinnvolle Lösung sei: „Die viel diskutierte Online-Durchsuchung oder die bereits beschlossene Vorratsdatenspeicherung sind Instrumente, die herzlich wenig nutzen, aber viel schaden, weil sie alle friedlichen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Das lehne ich ab!“.
Foto: S. Hofschlaeger
Quellenhinweis: Golem.de
2 Dez
Der grausame Hungertod von Lea-Sophie aus der Stadt Schwerin hat nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Politiker und Institutionen aktiv werden lassen. Ein „Recht auf Förderung der Entwicklung von Kindern“ könne laut der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „eine gute Basis für eine nachhaltige Kinderpolitik und für einen besseren Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung sein“. Die Politiker aller Parteien haben sich demnach klar für eine Einbindung der Kinderrechte ausgesprochen. Anknüpfend an von der Leyen halten diese die liebevolle Zuwendung für einen essenziellen Faktor bei der Kindesentwicklung.
Die Übernahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz solle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, gab Hubertus Heil, Generalsekretär der SPD, bekannt. „Kinder sind eigenständige Personen mit eigenen Rechten. Wo Kinderrechte verletzt werden, müssen Staat und Gesellschaft eingreifen“, begründete Heil.
Nicht nur Schwarz-Rot, sondern auch die Opposition mit Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte den Ausbau der Kinderrechte im Grundgesetz, denn „der Staat und die ganze Gesellschaft sind verantwortlich für ihr Wohl und ihren Schutz“. Dem stimmte auch Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, zu. „Wir müssen zeigen, dass das Kindeswohl für uns an erster Stelle steht. Und was gebe es da Schöneres, als mit einer überwältigenden Mehrheit im Bundestag für die Kinderrechte zu stimmen?“, fügte die Vorsitzende der Kinderkommission im Bundestag, Miriam Gruß, an.
Foto: Moritz Rösel
Quellenhinweis: ARD.de