50 Jahre Verkehrssünderkartei

50 Jahre VerkehrssünderkarteiJeder, der schon einmal bei Rot über die Kreuzung gefahren ist oder mit dem Handy am Steuer telefoniert hat, der wird sie kennen – die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Bei derartig schwerwiegenden Missachtungen erhält der Verkehrssünder Punkte in Flensburg. Hat der Fahrer 14 Punkte erreicht, wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei 18 Punkten ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Bereits 8,4 Millionen von den insgesamt rund 50 Millionen Autofahrern in Deutschland erhielten einen Eintrag im „Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes“. Schon am 2. Januar 1958 nahmen die Beamten erste Verkehrssünder in die Kartei auf. Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters war und ist es bis heute die Unfallzahlen im Straßenverkehr in Deutschland zu minimieren. In den Fünfziger Jahren kamen etwa 12.000 Menschen jährlich durch Verkehrsunfälle ums Leben, fast dreimal mehr als 20 Jahre zuvor. Neu war die Idee nicht, denn schon 1910 wurde in Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet.

Bisher registrierten die Beamten ausschließlich die Namen derjenigen, die schwere Verkehrsstraftaten begangen haben bzw. ihren Führerschein abgeben mussten. Mit der Einführung des komplexen Punktesystems im Jahr 1974 änderte sich das Vorgehen schlagartig und die erzielte Wirkung schien man erreicht zu haben: Im Jahr 2006 sank die Zahl der Verkehrsopfer auf rund 5.000 bei nun mehr als 55 Millionen zugelassenen Fahrzeugen. Nicht nur die viel höhere Sicherheit der Autos, sondern auch die Arbeit des Zentralverkehrsregisters habe dazu beigetragen, hob der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Ekhard Zinke, hervor.

Statistiken belegen, dass in 80 Prozent der Fälle die Verkehrsmissachtungen von Männern begangen werden. Während sich die Männer mehr als doppelt so häufig unter Alkoholeinfluss am Steuer ertappen lassen, verletzten die Frauen wesentlich öfter die Vorfahrtsregeln. Tritt ein Verkehrssünder in den folgenden 2 bzw. 5 Jahren nicht negativ in Erscheinung, so verfallen die eingetragenen Punkte. Allein die Punkte für Vergehen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol müssen mindestens 10 Jahre lang gespeichert werden. Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar, sowie einer verkehrspsychologischen Beratung ist es möglich bis zu vier Punkte streichen zu lassen. Um eine Übersicht des eigenen Strafregisters zu gewährleisten, ermöglicht es das KBA den aktuellen Punktestand kostenlos zu beantragen.

Foto: Marco Barnebeck
Quellenhinweis: NDR.de

Blutbad statt Rettungseinsatz

Blutbad statt RettungseinsatzPolizisten erschossen in Happenheim an der Bergstraße am späten Montagabend des ersten Weihnachtstages einen 66-jährigen Rentner.

Bereits am Nachmittag verständigten die Angehörigen die Polizei und klärten sie darüber auf, ihr Verwandter sei hilflos in seiner Wohnung. Nachdem die Beamten bei ihm eintrafen, öffnete er auf das Klingeln der Polizisten hin nicht die Tür. Schließlich wurde beschlossen die Tür von der Feuerwehr öffnen zu lassen. Daraufhin eskaliert die Lage und der 66-Jährige schloss sich in seiner Küche ein, kündigte sogar an aus dem Fenster im fünften Stock zu springen. Anschließend soll er gedroht haben unter den Einsatzkräften, die sich vorerst zurückzogen, ein Blutbad anzurichten.

Die Beamten verständigten ein Spezialeinsatzkommando und Experten versuchten stundenlang mit dem Rentner zu verhandeln – vergebens. Als das SEK um 23:45 Uhr die Wohnung stürmte, attackierte der alte Mann die Beamten „massiv“ mit Messern, so steht es im Polizeibericht. Die Einsatzkräfte hielten es in dieser Situation für notwendig ihre Waffen einzusetzen und verwundeten den 66 Jahre alten Rentner tödlich.

Ein medizinisches Gutachten ergab, dass der Mann depressiv gewesen sei und bereits mehrfach psychiatrische Hilfe in Anspruch nahm. Bisher ist nur bekannt, dass mehrere Schüsse auf den 66-Jährigen abgefeuert wurden, wo und wie viele Schüsse ihn trafen, soll eine Obduktion zeigen, gab Udo Bühler, Pressesprecher des hessischen Landeskriminalamtes, bekannt. Laufende Ermittlungen sollen klären, ob alle Schüsse aus derselben Waffe stammten oder diese von verschiedenen Einsatzkräften abgefeuert wurden.

Foto: Paul-Georg Meister
Quellenhinweis: HR-online.de

Anschlagplan verunsichert Köln

AmoklaufAm 20.11.2007 sollte an dem Kölner Georg-Büchner-Gymnasium ein Anschlag stattfinden. Dieser konnte glücklicherweise verhindert werden. Die Kölner Polizei nahm umgehend zwei verdächtige Schüler fest. Auf dem Nachhauseweg nahm sich der 17-jährige Schüler das Leben – vermutlich aus Angst vor den kommenden Folgen.

Sein vermeintlicher Mithelfer erwies sich nicht als dieser, sondern wurde am Montagnachmittag, den 19.11.2007, von der Kölner Polizei freigelassen. Dieser gab vor einem Freund mitgeteilt zu haben, dass er den Anschlag nicht unterstützen möchte, was schließlich durch sichergestellte Chat-Protokolle auf seinem Computer eindeutig bewiesen werden konnte. Ein Polizeisprecher sagte ebenfalls aus: „Er hat glaubhaft dargelegt, dass er die Tat doch nicht begehen wollte“. Nun geht jedoch eine Gefahr für ihn selbst aus. Der Achtzehnjährige spielt mit Selbstmordgedanken und begab sich freiwillig in psychiatrische Behandlung.

Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass auch die Kölner Dreikönigsschule im Stadtteil Bilderstöckchen am Jahrestag des Amoklaufs in Emsdetten ebenfalls geschlossen sein wird. Dort fanden Schüler an der Toilettenwand einen Schriftzug „Ich laufe Amok am 20.11.2007“ vor. Die Verunsicherung und Angst durch die Drohung veranlasste 90 Prozent der Schüler zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung beschloss „aus pädagogischen Gründen“ den Unterricht erst am darauffolgenden Tag, den 21.11.2007, fortzusetzen.

Laut des Kölner Polizeisprechers wurde der Schriftzug bereits entfernt. Jetzt gilt es den „Täter“, welcher den Schriftzug an die Toilettenwand geschrieben hat, ausfindig zu machen. Hierzu arbeitet die Polizei in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung.

Foto: Jörg Klemme
Quellenhinweis: WDR.de