Tradition statt Online-Durchsuchungen

Tradition statt Online-DurchsuchungenNachdem das Gesetz für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen wurde, verlangt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mehr. Online-Durchsuchungen sollen ebenfalls dazu dienen terroristische Anschläge zu verhindern und eine bessere Aufklärung von Kriminalfällen möglich zu machen.

Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum entgegnete dem Gesetzesvorschlag einer legalen Online-Durchsuchung mit starken Zweifeln und erklärte, dass dieser kein „Wundermittel“ sei. „Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere“, verkündete Griesbaum auf dem Triberger Symposium zum Thema „Terrorismusbekämpfung gestern und heute“. Dabei bringt Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, an, dass die Wirksamkeit einer Online-Durchsuchung vor einer Umsetzung geklärt sein müsste und verweist auf Fall der Terrorverdächtigen im Sauerland. Die Verdächtigten wechselten regelmäßig ihre genutzten Laptops und ihre Standorte. In diesem Fall wäre ein Ausspähen der Festplatten nicht möglich gewesen und der Gesetzesvorschlag erweist sich hierbei als nutzlos. „Wir stellen im Moment fest, dass dieses abgeschlossene Arbeiten an einem Computer eher die Ausnahme ist“, stellte Griesbaum heraus und die Maßnahme wäre nur erfolgreich, wenn die Täter ihre Vorhaben auf ein und demselben Computer abspeichern.

Traditionelle Ermittlungsmethoden wie z.B. Hausdurchsuchungen seien dagegen viel effektiver und eine schnellere Auswertung der Bilanzen hält Griesbaum für die bessere Lösung im Kampf gegen den Terrorismus und die Korruption: „Da schlummern wahrscheinlich herrliche Ermittlungsergebnisse“. Zu beachten ist, dass ein effektiver Einsatz derartiger Methoden nur mit der nötigen Ausstattung möglich ist. Daher forderte Rainer Griesbaum dazu auf die Sicherheitsbehörden ausreichend auszustatten.

Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) bemängelte Schäubles Vorschlag die Computer zu überwachen. „In der Hoffnung auf eine Verbesserung der Terrorbekämpfung“ seien seit dem Terroranschlag des 11. September zahlreiche Gesetzesänderungen getätigt worden, jedoch sind nur einige „sinnvoll, viele aber überflüssig“, erklärte Goll. Ebenso gab er in einem Statement bekannt, dass die Vorratsspeicherung, welche er als vermeintliche Wunderwaffe im Kampf gegen den Terror deutete, keine sinnvolle Lösung sei: „Die viel diskutierte Online-Durchsuchung oder die bereits beschlossene Vorratsdatenspeicherung sind Instrumente, die herzlich wenig nutzen, aber viel schaden, weil sie alle friedlichen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Das lehne ich ab!“.

Foto: S. Hofschlaeger
Quellenhinweis: Golem.de

Grundgesetz soll Kinderrechte sichern

Grundgesetz soll Kinderrechte sichernDer grausame Hungertod von Lea-Sophie aus der Stadt Schwerin hat nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Politiker und Institutionen aktiv werden lassen. Ein „Recht auf Förderung der Entwicklung von Kindern“ könne laut der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „eine gute Basis für eine nachhaltige Kinderpolitik und für einen besseren Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung sein“. Die Politiker aller Parteien haben sich demnach klar für eine Einbindung der Kinderrechte ausgesprochen. Anknüpfend an von der Leyen halten diese die liebevolle Zuwendung für einen essenziellen Faktor bei der Kindesentwicklung.

Die Übernahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz solle noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, gab Hubertus Heil, Generalsekretär der SPD, bekannt. „Kinder sind eigenständige Personen mit eigenen Rechten. Wo Kinderrechte verletzt werden, müssen Staat und Gesellschaft eingreifen“, begründete Heil.

Nicht nur Schwarz-Rot, sondern auch die Opposition mit Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte den Ausbau der Kinderrechte im Grundgesetz, denn „der Staat und die ganze Gesellschaft sind verantwortlich für ihr Wohl und ihren Schutz“. Dem stimmte auch Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, zu. „Wir müssen zeigen, dass das Kindeswohl für uns an erster Stelle steht. Und was gebe es da Schöneres, als mit einer überwältigenden Mehrheit im Bundestag für die Kinderrechte zu stimmen?“, fügte die Vorsitzende der Kinderkommission im Bundestag, Miriam Gruß, an.

Foto: Moritz Rösel
Quellenhinweis: ARD.de

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  • Vorratsspeicherung boxt sich durch

    VorratsspeicherungDie Gelassenheit der großen Koalition in Bezug auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und E-Mail-Verkehr scheint nicht unbegründet gewesen zu sein. Trotz heftiger Kritiken seitens der Grünen, der FDP und der Linkspartei wurde das Gesetz mit 366 von insgesamt 524 Stimmen der Abgeordneten für rechtskräftig erklärt. Zukünftig soll die Vorratsspeicherung von sechs Monaten zur verbesserten Strafverfolgung dienen, sofern Telekommunikation dabei eine wesentliche Rolle spielt.

    „Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Das neue Gesetz verstößt laut der Kritiker gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete den Tag der Entscheidung als „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“. Auch Peter Schaar, Datenschutz-Bundesbeauftragter, äußerte schwere Bedenken. Eine totale, generelle Speicherung war vom Bundesverfassungsgerecht nicht zugelassen worden, sondern nur eine Überwachung bei konkretem Verdacht. Der aktuelle Gesetzesentwurf wird wohlmöglich erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen.

    Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ und die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen eine Vorratsspeicherung strikt ab. „Mit diesem Überwachungsgesetzt begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“, prangerte der Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe an. Ähnlich wie ein Gespräch zwischen Arzt und Patient sollte ebenso bei Telefongesprächen, sowie dem E-Mail-Verkehr ein „absoluter Schutz“ gewährleitstet werden. Besonders wurde vom „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ kritisiert, dass das Gutachten zur Speicherung von Verbindungsdaten im Auftrag des Bundesjustizministeriums nicht vollständig veröffentlicht wurde. Lediglich die Zusammenfassung wurde dem Rechtsausschuss vorgelegt worden. Eine konkrete Beurteilung sei daher nicht möglich gewesen. Das Max-Planck-Institut für Strafrechtler stellte fest, dass der aktuelle Speicherumfang für Ermittlungen in 98 Prozent der Fälle mit ausreichend sind.

    Vizefraktionschefin Petra Pau (Die Linke.PDS) kündigte zusammen mit 7000 Bürgern eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung an, gefolgt von einer Gruppe FDP-Bundesabgeordneter, die ebenfalls in Karlsruhe protestieren werden. Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ ruft zu Internet-Protesten auf. Homepagebetreiber sollen mithilfe von Bannern ihren Protest gegen das Gesetz öffentlich kundtun. Es ist an der Zeit, dass das Volk selbst bestimmt, wie viel es von ihrer Privatsphäre preisgeben wird.

    Foto: Tobias Bräuning
    Quellenhinweis: ARD.de

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  • Der Weg zum Überwachungsstaat?

    Überwachungsstaat?Die Grünen stellten schon im Vorfeld des Bundesparteitages der Oppositionspartei Ende November einen Antrag, welcher sich deutlich gegen die Speicherung von Telefon -und Interndaten richtet. “Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen”, heißt es hierbei. Den Terrorismus zu bekämpfen bedeutet im gleichen Zuge Freiheitsrechte zu schützen. Laut Aussage der Grünen ist eine Vorratsspeicherung ein Verstoß gegen die Freiheitsrechte und dürfte nicht geduldet werden.

    Besonders Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht im Zentrum der Kritik. Zur Konfliktlösung muss die Zivilbevölkerung mit einbezogen werden und im Dialog mit den Kulturen vermitteln. Eine zunehmende Überwachung würde dazu führen, dass „alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird“. Zudem werden die geplanten „Forschungen“ von den Grünen als „unbemerkten Einbruch in den Computer“ bezeichnet. Schäubles Entwurf begründen die Grünen mit der Aussage, dass er sich “in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit” übe und glaubt Befugnisse für bundesweite Online-Durchsuchungen und Schleierfahndungen zu besitzen. Auch die Miteinbeziehung der Bundeswehr wird als unnötig angesehen. Ein deutsches FBI würde weitgreifende Veränderungen in der Sicherheitspolitik Deutschlands mit sich bringen.

    Am 14. November in Berlin ist bereits die „lange Nacht der Bürgerrechte“ geplant, um „Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand zu leisten“.

    Der Beschluss der großen Koalition der Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten führt laut den Grünen zu einer „Totalüberwachung“ und degradiert alle Bürger zu potentiellen Straftätern. Gespeichert werden Telefonate und e-Mails, sowie die Standorte und der Zeitpunkt der Kommunikation. Selbst mithilfe einer Vorratsspeicherung sehen Kritiker jedoch keinerlei Möglichkeiten Terrorismus und seine Folgen zu verhindern. Stattdessen kommen hohe Kosten auf Deutschland für die Umsetzung des geplanten Entwurfes zu. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sprach daher über einen „gefährlichen Richtungswechsel“. Der Datenschutz darf im Internet nicht stärker eingeschränkt werden als bei bekannten Kommunikationsmitteln wie Brief und Telefon. Terrorismus muss verhindert werden, darf jedoch nicht zum Problem der gesamten Bevölkerung werden.

    Foto: Fionn Große
    Quellenhinweis: Heise.de

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