VorratsspeicherungDie Gelassenheit der großen Koalition in Bezug auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und E-Mail-Verkehr scheint nicht unbegründet gewesen zu sein. Trotz heftiger Kritiken seitens der Grünen, der FDP und der Linkspartei wurde das Gesetz mit 366 von insgesamt 524 Stimmen der Abgeordneten für rechtskräftig erklärt. Zukünftig soll die Vorratsspeicherung von sechs Monaten zur verbesserten Strafverfolgung dienen, sofern Telekommunikation dabei eine wesentliche Rolle spielt.

„Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Das neue Gesetz verstößt laut der Kritiker gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag bezeichnete den Tag der Entscheidung als „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“. Auch Peter Schaar, Datenschutz-Bundesbeauftragter, äußerte schwere Bedenken. Eine totale, generelle Speicherung war vom Bundesverfassungsgerecht nicht zugelassen worden, sondern nur eine Überwachung bei konkretem Verdacht. Der aktuelle Gesetzesentwurf wird wohlmöglich erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen.

Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ und die Vertreter von Vertrauensberufen lehnen eine Vorratsspeicherung strikt ab. „Mit diesem Überwachungsgesetzt begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland“, prangerte der Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe an. Ähnlich wie ein Gespräch zwischen Arzt und Patient sollte ebenso bei Telefongesprächen, sowie dem E-Mail-Verkehr ein „absoluter Schutz“ gewährleitstet werden. Besonders wurde vom „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ kritisiert, dass das Gutachten zur Speicherung von Verbindungsdaten im Auftrag des Bundesjustizministeriums nicht vollständig veröffentlicht wurde. Lediglich die Zusammenfassung wurde dem Rechtsausschuss vorgelegt worden. Eine konkrete Beurteilung sei daher nicht möglich gewesen. Das Max-Planck-Institut für Strafrechtler stellte fest, dass der aktuelle Speicherumfang für Ermittlungen in 98 Prozent der Fälle mit ausreichend sind.

Vizefraktionschefin Petra Pau (Die Linke.PDS) kündigte zusammen mit 7000 Bürgern eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung an, gefolgt von einer Gruppe FDP-Bundesabgeordneter, die ebenfalls in Karlsruhe protestieren werden. Der „Arbeitskreis Vorratsspeicherung“ ruft zu Internet-Protesten auf. Homepagebetreiber sollen mithilfe von Bannern ihren Protest gegen das Gesetz öffentlich kundtun. Es ist an der Zeit, dass das Volk selbst bestimmt, wie viel es von ihrer Privatsphäre preisgeben wird.

Foto: Tobias Bräuning
Quellenhinweis: ARD.de