Waffenhandel der StaatsanwaltschaftLaut den Informationen eines Berichtes im NDR stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Online-Verkauf von Messern und Baseballschlägern, die vorhergehend von der Polizei beschlagnahmt wurden, ein. „Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft war vollkommen inakzeptabel und spricht sowohl ihrer Rolle als Strafverfolgungsbehörde als auch dem Gedanken des Opferschutzes Hohn“, stellte Justizsenator Carsten Lüdemann heraus. Unter anderem gehörten zwölf Messer „mit Gebrauchsspuren“ zum Angebot der Staatsanwaltschaft. Der Mindestpreis betrug 75 Euro.

Nun forderte die SPD genauere Informationen zu den bisherigen Auktionen. Mit Empörung beurteilte Andreas Dressel, Innenexperte der SPD, die Online-Aktivitäten: „Dass die Staatsanwaltschaft im Internet als Waffenhändler auftritt, ist eine nicht hinnehmbare politische Instinktlosigkeit.“ Schon seit Dezember 2007 gilt an einigen Plätzen in der Hansestadt ein striktes Waffenverbot.

Obwohl es keine rechtlichen Beanstandungen aufgrund der Versteigerungen gebe, sei die symbolische Wirkung sehr negativ, so Rüdiger Bagger, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Ähnliche Auktionen wurden von der Hamburger Staatsanwaltschaft selbst bis auf Weiteres gestoppt. Die Justizbehörde steht der Korrektur dieses Fehlers mit Erleichterung gegenüber. Dennoch forderte die Behörde einen ausführlichen Bericht des Oberstaatsanwaltes an, um ähnliche Auktionen überprüfen zu können.

Auch die Innenbehörde kann bei einer derartigen Leichtfertigkeit nur mit dem Kopf schütteln: „Wir verhängen Waffenverbote und kassieren Messer und auch Baseballschläger ein – und anschließend kann man diese Teile günstig bei der Staatsanwaltschaft erwerben.“ Offizielle Stellungnahmen gab es seitens der Innenbehörde jedoch nicht.

Foto: Harry Hautumm
Quellenhinweis: NDR.de